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ZÄHLERSTÄNDE

Entlastung Erdgas- & Wärmekunden

Kostenentlastung 12/2022

Die Vorgehensweise zur Gasentlastung wurde leider von der Presse oft nicht eindeutig kommuniziert. Der Dezemberabschlag, der nicht eingefordert wurde, war nur eine vorläufige Maßnahme für eine schnelle Entlastung.

Über die Jahresabrechnung wird der genaue Entlastungsbetrag nach einer speziellen Formel ermittelt:

Das Ergebnis wird wahrscheinlich nicht exakt Ihrem Dezember-Abschlag entsprechen. War der erlassene Abschlag höher als die tatsächliche Entlastung, wird die Differenz nachberechnet | War der erlassene Abschlag niedriger als die tatsächliche Entlastung, erhalten ein Guthaben. In beiden Fällen wird dies dann mit anderen möglichen Forderungen verrechnet.

Erdgas

Arbeitspreis Dezember
x ein Zwölftel prognostizierter Jahresverbrauch
(Stand Sept. 2022)
– ein Zwölftel Jahresgrundpreis


= Entlastungsbetrag

Wärme


Abschlag September 2022
+ 20%


= Entlastungsbetrag


Sie finden diese Informationen auf Ihrer Jahresendabrechnung


Punkt „Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz“

Nicht angeforderter Bruttoabschlag (EUR)

Ihr normaler Dezember-Abschlag

Bruttoentlastungsbetrag EWSG (EUR)

Errechneter Entlastungsbetrag nach o.g. Formel


Am Ende / vor der Berechnung des Gesamtbetrages

Nettoentlastung gemäß EWSG

Entlastungsbetrag netto