Kostenentlastung 12/2022
Die Vorgehensweise zur Gasentlastung wurde leider von der
Presse oft nicht eindeutig kommuniziert. Der Dezemberabschlag, der nicht
eingefordert wurde, war nur eine vorläufige Maßnahme für eine schnelle
Entlastung.
Über die Jahresabrechnung wird der genaue Entlastungsbetrag nach einer speziellen Formel ermittelt:
Das Ergebnis wird wahrscheinlich nicht exakt Ihrem Dezember-Abschlag entsprechen. War der erlassene Abschlag höher als die tatsächliche Entlastung, wird die Differenz nachberechnet | War der erlassene Abschlag niedriger als die tatsächliche Entlastung, erhalten ein Guthaben. In beiden Fällen wird dies dann mit anderen möglichen Forderungen verrechnet.
Arbeitspreis Dezember
x ein Zwölftel prognostizierter Jahresverbrauch (Stand Sept. 2022)
– ein Zwölftel Jahresgrundpreis
= Entlastungsbetrag
Abschlag September 2022
+ 20%
= Entlastungsbetrag
Punkt „Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz“
Nicht angeforderter Bruttoabschlag (EUR) | Ihr normaler Dezember-Abschlag |
Bruttoentlastungsbetrag EWSG (EUR) | Errechneter
Entlastungsbetrag nach o.g. Formel |
Am Ende / vor der Berechnung des Gesamtbetrages
Nettoentlastung gemäß EWSG | Entlastungsbetrag netto |