11. Jul 2022
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Der Koalitionsvertrag der Regierung sieht eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor. Zum „Klimaschutz im Gebäudebereich“ müssen neu eingebaute Heizungen auf Basis von 65% erneuerbarer Energien betrieben werden. Die sogenannte 65%-Klausel war erst für 2025 geplant, wird voraussichtlich aber doch zum 01.01.2024 eingeführt. Das bedeutet: der Einbau einer neuen Ölheizung wird nicht mehr, der einer Erdgasheizung nur mit Beschränkungen (z. B. als Gas-Hybrid-Anlage) möglich sein.
Natürlich ist die Investition in eine neue Heizung mit Kosten
verbunden, aber der Umstieg auf erneuerbare Energien lohnt sich und wird
so stark gefördert wie noch nie. (z. B. 35 % der Gesamtkosten beim
Wechsel von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe – wird ein alter
Ölbrenner ausgetauscht, sogar 45 %). Wichtig ist, rechtzeitig zu
reagieren. Selbst wenn Ihre Heizung „erst“ 15 Jahre alt ist, sollten Sie
die Modernisierung nicht zu weit hinauszögern – im schlimmsten Falle
gibt die Heizung nämlich genau in der Heizsaison den Geist auf. Dann
einen Heizungsmonteur zu finden wird schwer.
Natürlich stellt sich dann auch die große Frage, auf welches Heizsystem möchte ich umsteigen: Wärmepumpen, Holzheizungen (Pellets, Hackschnitzel, Holzscheite) oder doch eine Gas-Hybridheizungen? Egal für welche Heizung Sie sich entscheiden, es ist sehr wichtig, die sog. „Sanierungskette" einzuhalten. Wird eine bedarfsgerechte Heizung geplant und installiert aber Sanierungen (z. B. Dämmungen, Energiespartüren/-fenster) erst danach, ist diese Heizung vielleicht am Ende zu groß dimensioniert und Sie haben Geld verschwendet.
Besonders wichtig:
Förderungen müssen Sie immer vor Abschluss eines Vertrages beantragen.
©Foto: istock / Vlad Yushinov