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ZÄHLERSTÄNDE

Steuerbare Verbrauchs-einrichtungen

15. Mär 2024

Energiewirtschaftsgesetz §14a EnWG

istock/Ralf Geithe

Zur Erreichung der Klimaziele werden in den nächsten Jahren eine große Anzahl leistungsstarker Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge in das Stromnetz einzubinden sein. Um einen schnellen Netzanschluss bei gleichzeitigem Erhalt der Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wurden von der Bundesnetzagentur Festlegungen zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG veröffentlicht.

Betroffen sind alle nachfolgend aufgeführten Gerätearten sofern diese eine elektrische Leistung größer 4,2 kW aufweisen und nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden:

Private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen
Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe)
Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)
Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)
Die Festlegungen sehen vor, dass Netzbetreiber diese Geräte im Ausnahmefall temporär in Ihrem Leistungsbezug reduzieren können. Im Gegenzug
dazu darf der Netzanschluss nicht verweigert werden und Betreiber erhalten ein vermindertes Netzentgelt. Planen Sie eine der genannten Verbrauchseinrichtungen in Betrieb zu nehmen, müssen Sie diese beim Netzbetreiber anmelden und eine Steuerungsart nach §14 EnWG vereinbaren.

Installateure müssen schon beim Anschluss Vorbe-
reitungen treffen, dass sich technische Steuereinrichtungen am Netzanschlusspunkt verbinden lassen. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die technische Möglichkeit der Steuerung am Gerät besteht.