Gesetzliche Pflicht für große Unternehmen (Nicht-KMU)
Das
Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) soll sicherstellen, dass die EU
ihr selbst gestecktes Ziel einer Energieeffizienzsteigerung um 20 % bis
2020 erreicht.
Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes sind alle
großen (Nicht-KMU, kein kleines oder mittleres) Unternehmen in
Deutschland verpflichtet*, alle vier Jahre den Nachweis über einen
Energieaudit zu erbringen. Erstmalig war das Audit bis zum 05.12.2015
fällig – Frist/Stichtag für das Folgeaudit ist demnach spätestens der
05.12.2019.
Die DIN EN 16247-1 (zentrale Norm für Energieaudits)
definiert
hierbei die Eigenschaften für ein qualitativ gutes Energieaudit und
legt dabei die einzelnen Schritte und Anforderungen fest. Dazu zählt
auch, dass das Audit durch einen qualifizierten und unabhängigen Auditor
durchgeführt wird.
Dieser kommt zu Ihnen in Ihr Unternehmen und
analysiert vor Ort den Energieeinsatz. Dabei macht er die Energieflüsse
transparent und zeigt auf, wo in Ihrem Unternehmen unnötig und zuviel
Energie verbraucht wird. Alle Ergebnisse werden dann in einem
Energiebericht festgehalten. Darin befinden sich neben möglichen
Empfehlungen zur Optimierung auch entsprechende Kalkulationen, ab
wievielen Jahren sich welche Maßnahmen lohnen werden.
Die zuständige Prüfbehörde BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkonrolle) ist mit der stichprobenhaften Überprüfung der Durchführung nach § 8 des EDL-G beauftragt. Der Energiebericht selbst genügt als Nachweis, dass Sie Ihrer Energieaudit-Pflicht nachgekommen sind. Wenn die BAFA aber erstmal anruft, dann kann es plötzlich hektisch werden. Gehen Sie es also lieber ruhig an und vereinbaren schon jetzt einen Audit-Termin bei unserem BAFA zertifizierten Energieberater Richard Nau.