Die Stromversorgungsnetze für die Stadt Grünstadt, Gemeinde Lambsheim, Gemeinde Neuleiningen und das Baugebiet „Rosengartenweg" in der Gemeinde Kirchheim/Weinstr.
Die Erdgasversorgungsnetze für die Stadt Grünstadt, Gemeinde Obrigheim, Gemeinde Neuleiningen und das Baugebiet „Rosengartenweg" in der Gemeinde Kirchheim/Weinstr.
Folgende Bedingungen gelten für den Netzanschluss an das Niederspannungs- bzw. Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Grünstadt GmbH:
Änderungen gültig ab 27.04.2019
Die Stadtwerke Grünstadt GmbH legt keine über die technischen Anwendungsregelungen des VDE (TAR) hinausgehenden technischen Mindestanforderungen im Sinne der §19 Abs. 1 EnWG fest. Bei den TAR des VDE handelt es sich derzeit vorallem um die VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4110. Die TAR liegen in der Stadtwerke Grünstadt GmbH aus.
Netzübernahme des Verteilnetzes Strom
in der Ortsgemeinde Lambsheim:
Veröffentlichung nach § 25 Abs. 2 Satz
2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
An alle Anschlussnutzer und Anschlussnehmer Strom in der Ortsgemeinde Lambsheim: Ab dem 01. Januar 2017 übernimmt die Stadtwerke Grünstadt GmbH den Netzbetrieb Strom in der Ortsgemeinde Lambsheim. Mit diesem Datum ist damit die
Stadtwerke Grünstadt GmbH
Max-Planck-Straße 12, 67269 Grünstadt
06359 / 954-0 | info@swg-gruenstadt.de
Ihr Ansprechpartner für den Stromnetzbetrieb.
Ab dem Zeitpunkt der Netzübergabe werden alle Rechte und Pflichten, welche ursächlich mit dem Betrieb des Stromnetzes zusammenhängen, von den Gemeindewerken Lambsheim auf die Stadtwerke Grünstadt GmbH übertragen.
Die Stadtwerke Grünstadt GmbH hat einen 24/7 Rufbereitschaftsdienst organisiert, der die Bearbeitung der Störungsmeldungen im Versorgungsgebiet innerhalb und außerhalb der regulären Öffnungszeit sicherstellt und in Störfällen für eine sach- und fachkundige Gefahrenbeseitigung und Verhinderung von Folgeschäden sorgt.
Unter der Rufnummer 06359 / 85563 ist eine zentrale Störmeldenummer geschaltet, über die Sie unseren 24/7 Rufbereitschaftsdienst erreichen.
Bei einem Stromausfall innerhalb der Hausinstallationen des Gebäudes sind die jeweiligen Elektroinstallateure für die Schadensbehebung zuständig!
Alle bestehenden Stromlieferverträge bleiben durch den Netzbetreiberwechsel unberührt. Der Grund- und Ersatzversorger bleibt gemäß §§ 36ff EnWG die Gemeindewerke Lambsheim.
Netzübernahme des Verteilnetzes Strom in der Ortsgemeinde Neuleiningen:
Veröffentlichung nach § 25 Abs. 2 Satz 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
An alle Anschlussnutzer und Anschlussnehmer Strom in der Ortsgemeinde Neuleiningen:
Ab dem 01. Januar 2015 übernimmt die Stadtwerke Grünstadt GmbH den Netzbetrieb Strom in der Ortsgemeinde Neuleiningen. Mit diesem Datum ist damit die
Stadtwerke Grünstadt GmbH
Max-Planck-Straße 12
67269 Grünstadt
Telefon: 06359 954 0
Mail: info@swg-gruenstadt.de
Ihr Ansprechpartner für den Stromnetzbetrieb.
Ab dem Zeitpunkt der Netzübergabe werden alle Rechte und Pflichten, welche ursächlich mit dem Betrieb des Stromnetzes zusammenhängen, von der Pfalzwerke Netz AG auf die Stadtwerke Grünstadt GmbH übertragen.
Bei Störungen wenden Sie sich bitte ab dem 01.01.2015 an den Störungsdienst der Stadtwerke Grünstadt GmbH unter der Telefonnummer 06359 85563
Alle bestehenden Stromlieferverträge bleiben durch den Netzbetreiberwechsel unberührt.
Grund- und Ersatzversorger bleibt gemäß §§ 36ff EnWG bis zum 31.12.2015 die Pfalzwerke AG. Seit dem 01.01.2016 ist die Stadtwerke Grünstadt GmbH (Vertriebsabteilung) der zuständige Grund- und Ersatzversorger.
Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag
Netznutzungsvertrag
Strom (Entnahme) gemäß Beschluss BK6-20-160 der Bundesnetzagentur vom
21.12.2020 mit Gültigkeit ab 01.04.2022
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Feststellung des Grundversorgers für den Zeitraum 01.01.2019-31.12.2021:
Der
Grundversorger für das Stromnetzgebiet der Stadtwerke Grünstadt GmbH
(Netzbetreiber) ist die Stadtwerke Grünstadt GmbH (Lieferant).
Das Stromnetzgebiet erstreckt sich dabei auf die Stadt Grünstadt, die Ortsgemeinde Lambsheim, die
Ortsgemeinde Neuleiningen und das Baugebiet „Rosengartenweg“ in der
Ortsgemeinde Kirchheim/Pfalz.
Feststellung des Grundversorgers für den Zeitraum 01.01.2022-31.12.2024:
Der
Grundversorger für das Stromnetzgebiet der Stadtwerke Grünstadt GmbH
(Netzbetreiber) ist die Stadtwerke Grünstadt GmbH (Lieferant).
Das Stromnetzgebiet erstreckt sich dabei auf die Stadt Grünstadt, die Ortsgemeinde Lambsheim, die
Ortsgemeinde Neuleiningen und das Baugebiet „Rosengartenweg“ in der
Ortsgemeinde Kirchheim/Pfalz.
Die Stadtwerke Grünstadt GmbH versorgt mit ihren Gasleitungen
Das
Erdgasnetz der Stadtwerke Grünstadt GmbH ist dabei in 4 Inselnetze
untergliedert:
Die Versorgungsleitungen befinden sich im Eigentum der Stadtwerke Grünstadt GmbH. Die versorgten Druckstufen umfassen die Hochdruck-, Mitteldruck- und Niederdruckebene.
Die Einspeisepunkte in die
jeweiligen Inselnetze stellen sich wie folgt dar:
Für die
Inselnetze I und IV ist die Creos Deutschland GmbH der vorgelagerte
Netzbetreiber. Dabei ist das Inselnetz I über drei Einspeisepunkte
(Übergabeanlagen) mit dem vorgelagerten Netz verbunden, das Inselnetz IV über
einen Einspeisepunkt. Die Inselnetze II und III sind jeweils über einen
Einspeisepunkt mit dem Netz des vorgelagerten Netzbetreibers, der Pfalzgas
GmbH, verbunden.
Alle Letztverbraucher des Gasversorgungsgebietes der Stadtwerke Grünstadt GmbH sind seit dem 01.10.2021 dem Marktgebiet Trading Hub Europe THE (H-Gas) zugeordnet.
Eigentumsübergang / Bezeichnung (Netzkoppelpunktbezeichnung) | Vorgelagerter Netzbetreiber |
---|---|
Grünstadt, Sausenheim | Creos Deutschland GmbH |
Grünstadt, Kalkerde | Creos Deutschland GmbH |
Grünstadt, Auweg | Creos Deutschland GmbH |
Neuleiningen, Am Kreuz | Creos Deutschland GmbH |
Obrigheim, Mühlheim | Pfalzgas GmbH |
Obrigheim, Colgenstein-Heidesheim | Pfalzgas GmbH |
Vorgelagerter Netzbetreiber | gemeinsame Bezeichnung | Ausspeisezone |
---|---|---|
Creos Deutschland GmbH | Grünstadt, Sausenheim | Grünstadt
(regional) |
Creos Deutschland GmbH | Grünstadt, Kalkerde | Grünstadt
(regional) |
Creos Deutschland GmbH | Grünstadt, Auweg | Grünstadt
(regional) |
Creos Deutschland GmbH | Neuleiningen, Am Kreuz | Grünstadt
(regional) |
Pfalzgas GmbH | Obrigheim, Mühlheim | NKP Obrigheim |
Pfalzgas GmbH | Obrigheim, Colgenstein-Heidesheim | NKP Obrigheim |
Die Beschaffenheit des zum Transport bestimmten Erdgases muss den Anforderungen, die sich aus den technischen Regeln des DVGW-Regelwerkes ergeben, genügen. Dabei muss das Gas eine Beschaffenheit aufweisen, die die Einhaltung der eichrechtlichen Bestimmungen und des DVGW-Regelwerkes, insbesondere Arbeitsblatt G 260 und G 685, gewährleistet. Die Gasbeschaffenheit des eingespeisten Gases muss, insbesondere unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Schwankungsbereiche von Brennwert und Wobbe-Index, an jedem Ausspeisepunkt sowie in den nachgelagerten Netzen eine ordnungsgemäße Gasabrechnung und störungsfreie Gasanwendung erlauben und darf nicht zu Konflikten mit bestehenden vertraglichen Verpflichtungen und Regelungen führen.
Oberer Wobbe-Index: | Gas Gruppe H: Ws,n | ca. 14,1 bis 14,8 kWh/m³ |
Brennwert: | Gas Gruppe H: Hs,n | ca. 10,8 bis 11,6 kWh/m³ |
Relative Dichte: | Gas Gruppe H: d,n | ca. 0,565 bis 0,650 |
Gesamtschwefelgehalt: | kleiner als 30 mg/m³ |
Das Erdgasnetz der Stadtwerke Grünstadt GmbH ist in 3 Teilnetze untergliedert.
Das erste Teilnetz setzt sich aus dem Bereich der Stadt Grünstadt mit den Ortsteilen Sausenheim und Asselheim sowie dem Teilbereich „Rosengartenweg“ der Gemeinde Kirchheim a.d. Weinstraße zusammen. Das zweite Teilnetz bildet das Gasverteilungsnetz in der Gemeinde Obrigheim mit den Ortsteilen Obrigheim, Mühlheim, Albsheim und Colgenstein-Heidesheim. Das dritte Teilnetz bildet das Gasverteilungsnetz in der Gemeinde Neuleiningen.
Im Erdgasnetz der Stadtwerke Grünstadt GmbH sind keine Leitungen mit einem Nenndruck ab 16 bar vorhanden.
Wir veröffentlichen gemäß § 27 GasNEV folgende Daten bezogen auf den 31.12.2021.
Länge des Leitungsnetzes (ohne Hausanschlussleitungen) | Einheit | Daten |
---|---|---|
Hochdruck | km | 7,03 |
Mitteldruck | km | 30,18 |
Niederdruck | km | 64,93 |
Länge des Hochdrucknetzes nach Leistungsdurchmesserklassen | Einheit | Daten |
---|---|---|
Klasse D (DN: 350 mm <= x < 500 mm bzw. da: 355 <= x < 500) | km | 0,02 |
Klasse E (DN: 200 mm <= x < 350 mm bzw. da: 255 <= x < 355) | km | 3,22 |
Klasse F (DN: 100 mm <= x < 200 mm bzw. da: 110 <= x < 225) | km | 3,22 |
Klasse G (DN: x<100 bzw. da: x<110) | km | 0,57 |
Entnommene Jahresarbeit | Einheit | Daten |
---|---|---|
durch Weiterverteilung und Letztverbrauch | kWh | 228.703.333 |
Anzahl der Ausspeisepunkte | Einheit | Daten |
---|---|---|
Hochdruck | Stk. | 17 |
Mitteldruck | Stk. | 891 |
Niederdruck | Stk. | 3.835 |
Maximalwert | Einheit | Daten |
---|---|---|
Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen (Zeitpunkt: 12.02.2021, 09:00 Uhr) | MW | 80,28 |
Die maßgebliche Wetterstation für die Stadtwerke Grünstadt GmbH ist die Wetterstation Nr. 10721 der Firma Meteomedia GmbH in Bad Dürkheim.
Im Jahr 2022 sind keine kapazitätsrelevanten Instandhaltungsarbeiten geplant.
Möglichkeit der Vertragsanpassung
Bestehende Verträge über den Netzanschluss an und den Netzzugang zu den Energieversorgungsnetzen mit einer Laufzeit bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes bleiben unberührt. Verträge mit einer längeren Laufzeit sind spätestens sechs Monate nach inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach den §§ 17, 18 oder 24 erlassenen Rechtsverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechtsverordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt. § 20 abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen findet nach Maßgabe des § 111 Anwendung.
Lieferantenrahmenvertrag nach KoV XI (gültig ab 01.10.2020)
Nach § 24 Abs. 1 der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) haben Netzbetreiber für die Abwicklung der Gaslieferungen an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowatt und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Methoden (Standardlastprofile) anzuwenden. Bei der Stadtwerke Grünstadt GmbH wird ab 01.01.2014 das erweiterte analytische Verfahren angewendet (2-Tagesversatz der Restlast).
Der Netzbetreiber berücksichtigt bei der Durchführung und Abwicklung des Verfahrens den BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden „Abwicklung von Standardlastprofilen“ vom 28.06.2013.
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Feststellung des Grundversorgers für den Zeitraum 01.01.2019-31.12.2021:
Der
Grundversorger für das Gasnetzgebiet der Stadtwerke Grünstadt GmbH
(Netzbetreiber) ist die Stadtwerke Grünstadt GmbH (Lieferant).
Das Gasnetzgebiet erstreckt sich dabei auf die Stadt Grünstadt, die
Ortsgemeinde Obrigheim/Pfalz, die Ortsgemeinde Neuleiningen und das
Baugebiet „Rosengartenweg" in der Ortsgemeinde Kirchheim/Pfalz.
Feststellung des Grundversorgers für den Zeitraum 01.01.2022-31.12.2024:
Der
Grundversorger für das Gasnetzgebiet der Stadtwerke Grünstadt GmbH
(Netzbetreiber) ist die Stadtwerke Grünstadt GmbH (Lieferant).
Das Gasnetzgebiet erstreckt sich dabei auf die Stadt Grünstadt, die
Ortsgemeinde Obrigheim/Pfalz, die Ortsgemeinde Neuleiningen und das
Baugebiet „Rosengartenweg" in der Ortsgemeinde Kirchheim/Pfalz.
Prinzipiell stehen Ihnen drei Lademöglichkeiten zur Verfügung: eine ganz gewöhnliche Haushaltssteckdose, eine leistungsfähige Ladestation oder eine mobile Ladeeinrichtung. Lesen Sie im Folgenden, was Sie beim Kauf und Installation beachten müssen.
Entscheiden Sie sich beim Kauf einer Ladestation für Ihr E-Auto immer für einen Qualitätshersteller, der bei führenden Automobilherstellern geprüft und gelistet ist. So sind Ihnen die Kompatibilität mit Ihrem Fahrzeug sowie zukünftige Updates, Services oder Ersatzteile sicher.
Für
die Errichtung einer Ladeeinheit liegt die TAR Niederspannung (Technische
Anschlussregel VDE-AR-4100) zugrunde. Diese beschreibt die Pflichten eines Anlagenbetreiber
gegenüber dem Netzbetreiber: Unter anderem sind folgende Punkte in der TAR
Niederspannung geregelt.
Um die angestrebte Energiewende möglichst zügig voranzutreiben, hat der Gesetzgeber beschlossen, Netze, Erzeugung und Verbrauch intelligent miteinander zu verknüpfen. Ein wesentlicher Baustein ist dabei der Austausch der bisher eingesetzten Stromzähler durch ein digitales Messsystem im Rahmen des zeitlich üblichen Zählertausches.
Wir werden bei Ihnen den entsprechenden Zähler austauschen und durch einen neuen digitalen Stromzähler, moderne Messeinrichtung genannt, ersetzen. Sollte ihr durchschnittlicher Stromverbrauch der letzten drei Jahre bei über 10.000 kWh / Jahr bzw. ihre Einspeiseleistung bei über 7 kW / Jahr liegen, erhalten Sie zusätzlich noch ein sogenanntes Gateway zur Fernübertragung ihrer Zählerstände.
Vermeiden lässt sich der Wechsel nicht, da der Zähleraustausch durch den Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben ist.
Für den Zählerwechsel werden wie in der Vergangenheit keine separaten Abrechnungen vorgenommen. Diese Leistung ist Bestandteil des Messstellenbetriebs, welcher in der Vergangenheit immer über ihre jährliche Stromrechnung abgerechnet wurde. Dieser Abrechnungsprozess soll künftig beibehalten werden.